Erweiterte Beratungsbefugnis ab September 2026: Mehr Steuerservice für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen
Ab dem 1. September 2026 tritt eine der bedeutendsten Reformen im Steuerberatungsrecht der letzten Jahre in Kraft: Das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (9. StBerGÄndG) bringt eine deutliche Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen.
Für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Anleger eröffnet diese Gesetzesänderung völlig neue Möglichkeiten, professionelle steuerliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – ohne teure Honorare eines Steuerberaters bezahlen zu müssen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ab September 2026 konkret ändert, für wen die Reform von Vorteil ist und wie Sie als Mitglied im CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. davon profitieren.
Die wichtigste Neuerung: Wegfall der starren Einnahmegrenzen
Die zentrale Änderung betrifft sogenannte Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften).
Wie war die Lage bisher?
Bislang galt im Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG) eine strikte Betragsgrenze: Lohnsteuerhilfevereine durften Mitglieder bei Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen nur dann beraten, wenn die Einnahmen hieraus insgesamt 18.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 36.000 Euro (bei Zusammenveranlagung) pro Jahr nicht überschritten. Wer beispielsweise eine Wohnung vermietete und über diesen Grenzen lag, durfte die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins gesetzlich nicht in Anspruch nehmen.
Was gilt ab dem 01. September 2026?
Diese Einnahmegrenzen entfallen ersatzlos. Das bedeutet: Egal wie hoch Ihre Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien, aus Zinsen, Dividenden, Aktiengewinnen oder privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Immobilienverkäufe nach Ablauf der Spekulationsfrist) sind – solange es sich um Überschusseinkünfte handelt, dürfen wir Sie als CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. umfassend steuerlich betreuen und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen!
Was bleibt unverändert? Klare gesetzliche Grenzen
Auch nach der Reform bleibt die Abgrenzung zu Steuerberatern erhalten. Die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine konzentriert sich weiterhin auf Nicht-Selbstständige und Privatpersonen mit Überschusseinkünften.
Nach wie vor ausgeschlossen bleibt die Beratung bei:
- Gewinneinkünften: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit (Freiberufler) oder Land- und Forstwirtschaft.
- Umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen: Sobald umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten vorliegen, dürfen Lohnsteuerhilfevereine gesetzlich nicht tätig werden.
Weitere organisatorische Erleichterung: Mehr Flexibilität vor Ort
Die Reform bringt nicht nur Vorteile bei der fachlichen Beratungsbefugnis, sondern auch bei den organisatorischen Rahmenbedingungen.
Künftig darf eine qualifizierte Person bis zu drei Beratungsstellen leiten (bisher lag die Höchstgrenze bei maximal zwei Beratungsstellen). Diese Änderung ermöglicht es Lohnsteuerhilfevereinen wie CUCO, das Beratungsnetzwerk flexibler zu gestalten, mehr Mitglieder zu betreuen und noch schneller Termine vor Ort oder digital anzubieten.
Warum lohnt sich die Beratung durch CUCO ab 2026 mehr denn je?
Mit dem Wegfall der Einnahmegrenzen schließt der Gesetzgeber eine lange bestehende Lücke. Viele Bürgerinnen und Bürger mit Vermietungseinkünften oder Erträgen aus Geldanlagen mussten bisher auf kostspielige Steuerberater ausweichen oder ihre Steuererklärung mühsam selbst ausfüllen.
Mit einer Mitgliedschaft beim CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. sichern Sie sich klare Vorteile:
- Bezahlbare Beiträge: Statt hoher Stundensätze zahlen Sie bei uns einen fairen, nach Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag – unabhängig davon, wie komplex Ihre Vermietungs- oder Kapitaleinkünfte sind.
- Automatische Fristverlängerung: Als Mitglied profitieren Sie von verlängerten Abgabefristen für Ihre Steuererklärung.
- Persönlich & Digital: Übermitteln Sie Belege bequem digital per Portal oder lassen Sie sich in einer unserer Beratungsstellen persönlich betreuen.
- Prüfung & Einspruch: Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Herz und Nieren und legen bei Bedarf Einspruch beim Finanzamt ein.
Fazit: Jetzt vorbereiten und Steuervorteile sichern!
Die erweiterte Beratungsbefugnis ab dem 01.09.2026 ist ein Gewinn für alle Steuerzahler. Wenn Sie Immobilien vermieten, Kapitalerträge erzielen oder eine private Veräußerung planen, können Sie ab Herbst 2026 den vollen Service von CUCO in Anspruch nehmen.
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