Mitgliedschaft
Alles inklusive: Bescheidprüfung, Einspruch und ganzjährige Beratung.
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Voraussetzungen
Wer darf beraten werden?
Wir beraten Mitglieder mit nichtselbständigen Einkünften:
- Arbeitnehmer (Voll-/Teilzeit)
- Beamte
- Rentner und Pensionäre
- Auszubildende und Studierende
Ausschlüsse & Begrenzungen
Keine Beratung bei:
- Gewerblichen/selbständigen Einkünften
- Umsatzsteuer
- Vermietung nur in zulässigen Grenzen
Beiträge
Faire Jahresbeiträge – transparent und ohne versteckte Kosten
§ 1 Beitragsordnung
Der Jahresmitgliedsbeitrag des CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. (CUCO) ist unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sozial gestaffelt und orientiert sich an den Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds.
Hinweis: Durch den Mitgliedsbeitrag wird den Mitgliedern ebenfalls Steuerrechtsschutz vor den Finanzgerichten gewährt. Details können Sie in Ihrer Beratungsstelle erfragen oder der Satzung entnehmen.
55,00 €
35,00 €
75,00 €
55,00 €
100,00 €
80,00 €
115,00 €
95,00 €
130,00 €
110,00 €
145,00 €
125,00 €
155,00 €
135,00 €
180,00 €
160,00 €
210,00 €
190,00 €
230,00 €
210,00 €
250,00 €
230,00 €
270,00 €
250,00 €
290,00 €
270,00 €
320,00 €
300,00 €
350,00 €
330,00 €
380,00 €
360,00 €
| BK | Jahreseinnahmen (brutto) | Online + Präsenzberatung | Onlineberatung |
|---|---|---|---|
| 1 | bis 10.000 Euro | 55,00 € | 35,00 € |
| 2 | bis 15.000 Euro | 75,00 € | 55,00 € |
| 3 | bis 20.000 Euro | 100,00 € | 80,00 € |
| 4 | bis 25.000 Euro | 115,00 € | 95,00 € |
| 5 | bis 30.000 Euro | 130,00 € | 110,00 € |
| 6 | bis 35.000 Euro | 145,00 € | 125,00 € |
| 7 | bis 40.000 Euro | 155,00 € | 135,00 € |
| 8 | bis 50.000 Euro | 180,00 € | 160,00 € |
| 9 | bis 60.000 Euro | 210,00 € | 190,00 € |
| 10 | bis 70.000 Euro | 230,00 € | 210,00 € |
| 11 | bis 80.000 Euro | 250,00 € | 230,00 € |
| 12 | bis 90.000 Euro | 270,00 € | 250,00 € |
| 13 | bis 100.000 Euro | 290,00 € | 270,00 € |
| 14 | bis 125.000 Euro | 320,00 € | 300,00 € |
| 15 | bis 150.000 Euro | 350,00 € | 330,00 € |
| 16 | über 150.000 Euro | 380,00 € | 360,00 € |
§ 2 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt für Neumitglieder inklusive Umsatzsteuer einmalig 15,00 Euro. Die Aufnahmegebühr entfällt bei Mitgliedern von CUCO-Kooperationspartnern sowie beim Wechsel der Mitgliedschaft von einer Passivmitgliedschaft in eine Aktivmitgliedschaft.
§ 3 Mitgliedsbeitrag für Passivmitglieder
Der Mitgliedsbeitrag für Passivmitglieder beträgt 10,00 Euro jährlich. Dafür erhalten die Passivmitglieder regelmäßig steuerliche Informationen und nehmen an dem Vorteilsprogramm des CUCO Lohnsteuerhilfevereins e.V. teil. Eine steuerliche Beratung beinhaltet die Passivmitgliedschaft nicht.
§ 4 Beitragspflicht
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht für jedes Mitglied des CUCO Lohnsteuerhilfevereins e.V. unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen daneben eine Aufnahmegebühr. In bestimmten Fällen und bei einzelnen Gruppen von Mitgliedern, z. B. Mitglieder eines Kooperationspartners des CUCO Lohnsteuerhilfevereins e.V. und ihre Ehegatten/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (im Folgenden Lebenspartner), kann auf die Erhebung einer Aufnahmegebühr verzichtet werden. Ehegatten/Lebenspartner, die das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung haben, zahlen einen gemeinsamen Beitrag und nur eine Aufnahmegebühr.
§ 5 Beitragshöhe
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den Bruttoeinnahmen des Mitglieds, inklusive Renten, pauschal versteuerter Arbeitslohn aus Mini-Jobs, Lohnersatzleistungen und ausländischen Einnahmen (sog. Beitragsbemessungsgrundlage). Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern werden die Bruttoeinnahmen beider Partner berücksichtigt und zusammengerechnet und bilden die Bemessungsgrundlage.
Die Beitragshöhe gilt auch für einen rückwirkenden Vereinsbeitritt und ist auch für diese rückwirkenden Jahre maßgeblich. Bei Neueintritt als Mitglied in den Verein werden die Bruttoeinnahmen berücksichtigt, das dem Beitrittsjahr vorangehen. Für Bestandsmitglieder gelten die Bruttoeinnahmen, die dem Verein zum Zeitpunkt der Anforderungen des Beitrages bekannt sind. Im Falle einer rückwirkenden Mitgliedschaft bestimmen sich die Bruttoeinnahmen des Jahres, das für das Jahr des Vollzugs des Vereinsbeitritts vorangeht. Für alle anderen Jahre, die Bruttoeinnahmen des jeweiligen Beitragsjahres.
Ist dem Mitglied bei seinem Beitritt im Rahmen einer Sonderaktion ein reduzierter Mitgliedsbeitrag gewährt worden, so gilt dieser reduzierte Mitgliedsbeitrag nur für das Beitrittsjahr. In dem auf das Beitrittsjahr folgende Kalenderjahr hat das Mitglied wieder den regulären Beitrag laut Beitragsordnung zu zahlen.
Hat das Mitglied dem Verein nicht die notwendigen Informationen für die Beitragseinstufung mitgeteilt, so hat das Mitglied den Höchstbeitrag zu zahlen.
§ 6 Anpassung der Beitragsklassen
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um zwei Beitragsklassen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag kann sich nach Feststellung der endgültigen Bruttoeinnahmen für das Mitgliedsjahr durch Neueinstufung der Beitragsklasse oder durch Wechsel der Dienstleistungsart (Präsenz- und Onlineberatung / Onlineberatung) ändern.
§ 7 Fälligkeit der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird im Beitrittsjahr sofort fällig und in den Folgejahren jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres. Eine Inanspruchnahme der Leistungen ist nur möglich, wenn alle fälligen Beiträge beglichen sind.
§ 8 Kostenerstattung
Der CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. übernimmt die Kosten für die erstmalige Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Weitere Gebühren und Auslagen, die im Rahmen der Beitragserhebung entstehen, sind von den Mitgliedern zu tragen. Hat der Verein Belastungen zu tragen, weil die Mitglieder Adressänderungen oder – bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA) bzw. anderen Bankabbuchungsverfahren – Änderungen der Bank- oder Kontenverbindungen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilen, sind diese vom Mitglied zu erstatten.
§ 9 SEPA-Lastschriftverfahren
Bei Wahl des SEPA-Basislastschriftverfahrens müssen Mitglieder ein entsprechendes Mandat erteilen und für ausreichende Kontodeckung bei Fälligkeit sorgen. Hierzu ist das notwendige Mandat zu erteilten. Die Vorankündigungsfrist wird auf einen Tag verkürzt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 08.04.2026 in Kraft.
Was ist alles enthalten?
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Elektronische Übermittlung an das Finanzamt
- Bescheidprüfung
- Einspruch (bei Bedarf)
- Ganzjährige Beratung
Hinweis: Keine Zusatzkosten für Bescheidprüfung oder Einspruch – alles inklusive!
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein im Jahr?
Die Kosten sind einkommensabhängig. In der Regel liegen die Beiträge zwischen 50 Euro (für Geringverdiener) und 350 Euro (für Spitzenverdiener) pro Jahr.
Kann ich sofort wieder kündigen?
Ja, die Mitgliedschaft ist zum Jahresende kündbar. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Verein zugegangen sein. Details: Satzung § 7 und FAQ-Seite.
Muss ich zum Verein gehen oder geht das online?
Viele moderne Lohnsteuerhilfevereine bieten mittlerweile eine komplette digitale Beratung an. Sie können Belege hochladen und per Telefon oder Videochat mit Ihrem Berater sprechen.