Leistungen

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie ganzjährig zu Lohn‑ und Einkommensteuerfragen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG).

Kernleistungen für Mitglieder

  • Erstellung der Steuererklärung:Vollständige Abwicklung Ihrer Einkommensteuererklärung durch Experten.
  • Individuelle Beratung:Ganzjährige Beratung zu allen Fragen der Lohnsteuer (z. B. Steuerklassenwahl, Werbungskosten, Kindergeld).
  • Bescheidprüfung:Gründliche Prüfung des Steuerbescheids nach Erhalt durch das Finanzamt.
  • Rechtsschutz:Einlegen von Einsprüchen bei Fehlern des Finanzamts und ggf. Vertretung vor dem Finanzgericht.
  • Anträge & Förderungen:Unterstützung bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld oder Wohnungsbauprämie.

Hinweis zur Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Diese Leistungen dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur im Rahmen einer Mitgliedschaft und ausschließlich für Personen mit nichtselbstständigen Einkünften (Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre) erbringen. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft ist eine Beratung gesetzlich ausgeschlossen.

Digital & Persönlich

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie ganzjährig zu Lohn‑ und Einkommensteuerfragen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG). Dazu gehören u. a. Arbeitnehmer‑, Beamten‑, Renten‑/Pensionseinkünfte sowie typische Lebenssituationen wie Familie, Pendeln, Ausbildung und Ruhestand.

Erstellung der Einkommensteuererklärung

Inkl. elektronischer Übermittlung an das Finanzamt.

Bescheidprüfung & Einspruch

Wir prüfen jeden Bescheid und erheben bei Bedarf Einspruch.

Ganzjährige Beratung

Freibeträge, Steuerklassen, Belege, Fristen – wir sind für Sie da.

Familie & Leben

Kinder, Betreuung, Unterhalt, Pflege, Behinderung – wir kennen die Möglichkeiten.

Arbeit & Pendeln

Werbungskosten, Homeoffice, Umzug – optimieren Sie Ihre Steuerlast.

Rente & Vorsorge

Rentenbesteuerung, Altersvorsorgeaufwendungen – wir beraten Sie.

Kapital & Vermögen

Im zulässigen Rahmen, z. B. Abgeltungsteuer.

Wichtiger Hinweis zu unseren Grenzen

Keine Beratung bei gewerblichen/selbständigen Einkünften oder Umsatzsteuer; Vermietung nur in zulässigen Grenzen. Weitere Details finden Sie auf unserer Mitgliedschaftsseite.