Leistungen
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie ganzjährig zu Lohn‑ und Einkommensteuerfragen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG).
Kernleistungen für Mitglieder
- Erstellung der Steuererklärung:Vollständige Abwicklung Ihrer Einkommensteuererklärung durch Experten.
- Individuelle Beratung:Ganzjährige Beratung zu allen Fragen der Lohnsteuer (z. B. Steuerklassenwahl, Werbungskosten, Kindergeld).
- Bescheidprüfung:Gründliche Prüfung des Steuerbescheids nach Erhalt durch das Finanzamt.
- Rechtsschutz:Einlegen von Einsprüchen bei Fehlern des Finanzamts und ggf. Vertretung vor dem Finanzgericht.
- Anträge & Förderungen:Unterstützung bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld oder Wohnungsbauprämie.
Hinweis zur Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Diese Leistungen dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur im Rahmen einer Mitgliedschaft und ausschließlich für Personen mit nichtselbstständigen Einkünften (Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre) erbringen. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft ist eine Beratung gesetzlich ausgeschlossen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie ganzjährig zu Lohn‑ und Einkommensteuerfragen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG). Dazu gehören u. a. Arbeitnehmer‑, Beamten‑, Renten‑/Pensionseinkünfte sowie typische Lebenssituationen wie Familie, Pendeln, Ausbildung und Ruhestand.
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Inkl. elektronischer Übermittlung an das Finanzamt.
Bescheidprüfung & Einspruch
Wir prüfen jeden Bescheid und erheben bei Bedarf Einspruch.
Ganzjährige Beratung
Freibeträge, Steuerklassen, Belege, Fristen – wir sind für Sie da.
Familie & Leben
Kinder, Betreuung, Unterhalt, Pflege, Behinderung – wir kennen die Möglichkeiten.
Arbeit & Pendeln
Werbungskosten, Homeoffice, Umzug – optimieren Sie Ihre Steuerlast.
Rente & Vorsorge
Rentenbesteuerung, Altersvorsorgeaufwendungen – wir beraten Sie.
Kapital & Vermögen
Im zulässigen Rahmen, z. B. Abgeltungsteuer.
Wichtiger Hinweis zu unseren Grenzen
Keine Beratung bei gewerblichen/selbständigen Einkünften oder Umsatzsteuer; Vermietung nur in zulässigen Grenzen. Weitere Details finden Sie auf unserer Mitgliedschaftsseite.