Häufig gestellte Fragen
Willkommen beim CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. (in Anerkennung) Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Mitgliedschaft, unsere Leistungen und die steuerlichen Vorteile, die wir Ihnen bieten können.
1. Wer darf Mitglied werden? (Beratungsbefugnis)
Grundsätzlich steht unser Verein Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären offen. Da wir als Lohnsteuerhilfeverein gesetzlichen Beschränkungen unterliegen (§ 4 Nr. 11 StBerG), dürfen wir nicht beraten, wenn Sie:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben (selbstständig sind),
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft haben,
- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen.
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir dürfen Sie beraten, wenn Sie neben Ihrem Lohn/Gehalt/Rente auch Einnahmen aus
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen oder
- privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Spekulationsgewinne) haben
und diese Einnahmen insgesamt 18.000 € (bei Singles) bzw. 36.000 € (bei Verheirateten/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen.
2. Kosten & Mitgliedschaft
Wir arbeiten nicht mit Honoraren pro Stunde, sondern nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Sie zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser Beitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe Ihrer gesamten Brutto-Jahreseinnahmen.
Zusätzlich fällt bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr an.
Eine Übersicht der Einkommensstufen und Beiträge enthält unsere Beitragsordnung (PDF).
Nein. Mit dem Jahresbeitrag sind sämtliche Leistungen abgegolten. Egal wie oft Sie uns anrufen, ob wir Einspruch einlegen müssen oder wie kompliziert Ihre Steuererklärung im Rahmen unserer Beratungsbefugnis ist – es gibt keine versteckten Kosten.
Ja, der Mitgliedsbeitrag kann teilweise als Steuerberatungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden (als Werbungskosten).
3. Leistungen & Ablauf
Wir bieten einen Rundum-Sorglos-Service an:
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Berechnung der voraussichtlichen Rückerstattung (oder Nachzahlung)
- Elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt (ELSTER)
- Prüfung des Steuerbescheids: Wir schauen genau hin, ob das Finanzamt alles anerkannt hat
- Rechtsbehelf: Falls der Bescheid falsch ist, legen wir für Sie Einspruch ein
- Ganzjährige Beratung bei steuerlichen Fragen (z. B. Steuerklassenwahl, Kindergeld)
Für das Erstgespräch benötigen wir in der Regel:
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Den letzten Steuerbescheid (falls vorhanden)
- Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide
- Belege über Ausgaben (Werbungskosten, Handwerkerleistungen, Spenden etc.)
Eine Checkliste mit den üblichen Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Beratungsstelle.
4. Fristen & Termine
Im Gegenteil! Als Mitglied im CUCO Lohnsteuerhilfeverein profitieren Sie von verlängerten Abgabefristen. Während Privatpersonen, die ihre Steuer selbst machen, oft bis Ende Juli (oder August, je nach aktuellem Steuerjahr) abgeben müssen, haben wir für unsere Mitglieder in der Regel bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit (aktuelle gesetzliche Fristen vorbehalten). Das nimmt Ihnen den Zeitdruck.
5. Kündigung
Die Mitgliedschaft läuft grundsätzlich für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Das Solidarprinzip ermöglicht uns so, die Beiträge stabil zu halten.
Sie können Ihre Mitgliedschaft in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) an den Vorstand des Vereins kündigen.
Die Kündigung muss spätestens am 30. September des laufenden Jahres beim Verein zugegangen sein, um zum 31. Dezember desselben Jahres auszutreten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Verein.
Sonderfall: Wenn Sie nach dem 30. September in den Verein eingetreten sind, können Sie im Beitrittsjahr noch bis zum 31. Dezember kündigen.
Außerordentliche Kündigung: Führt eine Änderung der Beitragsordnung zu einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von mehr als 20 %, haben Sie das Recht, außerordentlich zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen. Die Kündigung muss einen Hinweis auf die Beitragserhöhung enthalten und dem Vorstand innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung zugegangen sein.
Details entnehmen Sie bitte unserer Satzung (§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft).
Rechtlicher Hinweis
Der CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. (in Anerkennung) berät Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG.
Im Übrigen gelten unsere Satzung und Beitragsordnung (PDF).
