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Autor: CUCO Team31. Mai 2026

Abgabefrist für die Steuererklärung des Veranlagungszeitraums 2025

Wer muss seine Steuererklärung für das Jahr 2025 wann abgeben? Diese Frage stellt sich jedes Jahr aufs Neue. Nach den pandemiebedingten Fristverlängerungen der Vorjahre gelten für das Steuerjahr 2025 wieder die regulären gesetzlichen Fristen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Termine und wie Sie durch eine Mitgliedschaft im CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. von einer deutlichen Fristverlängerung profitieren können.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Je nachdem, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen oder die Erklärung freiwillig abgeben, gelten unterschiedliche Termine:

1. Zur Abgabe Verpflichtete ohne steuerliche Beratung

Wenn Sie gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese selbst (z. B. über ELSTER) erstellen, gilt die reguläre gesetzliche Frist:

  • Fristende: 31. Juli 2026

2. Zur Abgabe Verpflichtete mit steuerlicher Beratung

Lassen Sie Ihre Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein wie CUCO oder einen Steuerberater erstellen, profitieren Sie von einer automatischen Fristverlängerung. Für das Steuerjahr 2025 gilt:

  • Fristende: 1. März 2027

3. Freiwillige Abgabe

Sind Sie nicht zur Abgabe verpflichtet, möchten aber freiwillig eine Steuererklärung einreichen (was sich in den meisten Fällen finanziell lohnt), haben Sie dafür vier Jahre Zeit:

  • Fristende: 31. Dezember 2029

Hinweis: Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Dies wurde bereits berücksichtigt.


Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Viele Arbeitnehmer denken, sie müssten keine Steuererklärung abgeben. Es gibt jedoch zahlreiche Konstellationen, bei denen das Finanzamt eine Erklärung fordert. Dazu gehören:

  • Steuerklassenkombinationen: Sie und Ihr Ehepartner hatten die Kombination III/V oder IV mit Faktor.
  • Lohnersatzleistungen: Sie haben im Jahr 2025 mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld).
  • Nebeneinkünfte: Sie hatten andere Einkünfte ohne Steuerabzug (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – innerhalb der gesetzlichen Beratungsgrenzen von 18.000 € / 36.000 €) von mehr als 410 Euro.
  • Mehrere Arbeitgeber: Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt und hatten Arbeitslohn, der nach Steuerklasse VI versteuert wurde.
  • Freibeträge: Auf Ihrer Lohnsteuerkarte war ein Freibetrag eingetragen.

Warum lohnt sich die freiwillige Abgabe?

Selbst wenn Sie nicht abgabepflichtig sind, lohnt sich die Abgabe in rund 9 von 10 Fällen. Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland liegt bei über 1.000 Euro. Absetzbare Posten sind unter anderem:

  • Werbungskosten: Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale oder Fortbildungskosten.
  • Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Rentenversicherung), Spenden oder Kirchensteuer.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Handwerkerrechnungen, Reinigungskräfte oder Schornsteinfegergebühren.

Entspannt zurücklehnen mit CUCO

Machen Sie sich keine Sorgen um Fristen oder komplizierte Steuerformulare. Als Mitglied im CUCO Lohnsteuerhilfeverein e.V. übernehmen wir den kompletten Prozess für Sie – digital, schnell und rechtssicher. Und das Beste: Sie erhalten automatisch die Fristverlängerung bis zum 1. März 2027.

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