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Steuerwissen

Steuerlexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um die Einkommensteuer – in einfacher Sprache erklärt und alphabetisch sortiert.

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Dieses Lexikon erklärt allgemeine Steuerbegriffe verständlich. Es ersetzt keine persönliche Beratung: Ob und wie ein Begriff auf Ihre Situation zutrifft, klären wir im Einzelfall – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

A

Abgabefrist
Die gesetzliche Frist, bis zu der die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Sie kann je nach Jahr und danach, ob Sie selbst erstellen oder von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden, unterschiedlich ausfallen.
Abgeltungsteuer
Eine besondere Form der Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Steuer wird dabei in der Regel direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Ein pauschaler Betrag, den das Finanzamt bei Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, ohne dass einzelne Belege nötig sind. Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher, können sie darüber hinaus geltend gemacht werden.
Arbeitsmittel
Gegenstände, die für die berufliche Tätigkeit benötigt werden – zum Beispiel Werkzeug, Fachliteratur, ein Computer oder Berufskleidung.
Arbeitszimmer (häusliches)
Ein Raum, der überwiegend beruflich genutzt wird. Ob und in welcher Höhe die Kosten abgesetzt werden können, hängt davon ab, wie der Raum genutzt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sind.
Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen – etwa Krankheits- oder Pflegekosten. Sie können die Steuerlast mindern, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

B

Beihilfe
Ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Gesundheitskosten von Beamtinnen und Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beitragsklasse
Bei einem Lohnsteuerhilfeverein die Stufe der Beitragsordnung, nach der sich der Mitgliedsbeitrag richtet. Maßgeblich sind in der Regel die jährlichen Bruttoeinnahmen.
Beratungsbefugnis
Der gesetzlich festgelegte Rahmen, in dem ein Lohnsteuerhilfeverein seine Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten darf. Geregelt ist er in § 4 Nr. 11 StBerG.
Bescheidprüfung
Das Nachrechnen und Kontrollieren des Steuerbescheids. Wird ein Fehler festgestellt, kann der Verein Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Beteiligungsgrenze
Die gesetzliche Grenze, bis zu der neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Pensionen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen hinzukommen dürfen. Nach § 4 Nr. 11 StBerG liegt sie bei 18.000 € (bei Singles) bzw. 36.000 € (bei Verheirateten/Zusammenveranlagung) im Kalenderjahr.
Bruttoarbeitslohn
Das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Er wird vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

D

Doppelte Haushaltsführung
Die Situation, in der jemand aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt und den eigenen Haushalt an einem anderen Ort behält.

E

Einspruch
Der formelle Widerspruch gegen einen Steuerbescheid, wenn dieser aus Sicht der Steuerpflichtigen fehlerhaft ist. Er muss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegt werden.
Einkommensteuererklärung
Die jährliche Erklärung, in der Einnahmen, Ausgaben und persönliche Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Auf ihrer Grundlage wird die Einkommensteuer festgesetzt.
ELSTER
Die elektronische Steuererklärungs-Plattform der Finanzverwaltung. Über ELSTER werden Steuererklärungen digital an das Finanzamt übermittelt.
Entfernungspauschale
Eine Pauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt.

F

Fahrtkosten
Kosten für beruflich veranlasste Fahrten – etwa zum Arbeitsplatz, zu Fortbildungen oder im Rahmen von Dienstreisen.
Freibetrag
Ein Betrag, der bei der Steuer nicht berücksichtigt wird. Als Lohnsteuerfreibetrag kann er elektronisch hinterlegt werden, damit der Arbeitgeber von Anfang an weniger Lohnsteuer einbehält.
Fristverlängerung
Die Möglichkeit, die Abgabefrist für die Steuererklärung zu verschieben. Eine Verlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden.

G

Grundfreibetrag
Der Betrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen steuerfrei bleibt. Er wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

H

Handwerkerleistungen
Arbeiten im eigenen Haushalt, zum Beispiel Renovierungen oder Reparaturen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie steuerlich berücksichtigt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Tätigkeiten rund um den Haushalt, etwa Reinigung, Gartenpflege oder Betreuung, die von Beschäftigten oder Dienstleistern erbracht werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Homeoffice
Die Arbeit von zu Hause. Je nach Ausgestaltung können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine Homeoffice-Pauschale angesetzt werden.

K

Kapitaleinkünfte
Erträge aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
Kinderbetreuungskosten
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern, etwa für Kita, Tagesmutter oder Hort. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Kinderfreibetrag
Ein steuerlicher Freibetrag, der die besondere Leistungsfähigkeit von Eltern berücksichtigt. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist.
Kindergeld
Eine staatliche Leistung für Eltern, die monatlich ausgezahlt wird. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, wird im Steuerbescheid verglichen.
Kirchensteuer
Eine Steuer, die Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen. Sie wird auf die Einkommensteuer aufgeschlagen.
Kurzarbeitergeld
Eine Lohnersatzleistung, die Beschäftigte bei vorübergehendem Arbeitsausfall erhalten. Sie ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

L

Lohnersatzleistungen
Staatliche Leistungen, die einen Teil des wegfallenden Arbeitslohns ersetzen – zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld.
Lohnsteuerbescheinigung
Die jährliche Bescheinigung des Arbeitgebers über den gezahlten Arbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer. Sie ist eine der wichtigsten Unterlagen für die Steuererklärung.
Lohnsteuerhilfeverein
Ein Verein, der seine Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG bei der Einkommensteuer unterstützt.

N

Nebeneinkünfte
Einnahmen neben dem Hauptberuf oder der Rente – etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
NV-Bescheinigung
Eine Bescheinigung des Finanzamts, mit der bestimmte Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt werden können.

P

Pflegekosten
Kosten für die Pflege eines Angehörigen oder für die eigene Pflege. Sie können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Private Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
Progressionsvorbehalt
Eine Regelung, nach der steuerfreie Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld den Steuersatz erhöhen, obwohl sie selbst nicht besteuert werden.

R

Rentenbesteuerung
Die Besteuerung von Renten. Je nach Rentenart und Jahr des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich hoher Anteil der Rente steuerpflichtig.
Riester-Rente
Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Beiträge und Zulagen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

S

Solidaritätszuschlag
Ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, der zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben werden kann.
Sonderausgaben
Aufwendungen, die steuerlich abgesetzt werden können, ohne zu einer bestimmten Einkunftsart zu gehören – zum Beispiel Vorsorge- und Versicherungsbeiträge.
Spenden
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden; in der Regel ist dafür eine Zuwendungsbestätigung nötig.
Steuerbescheid
Das Schreiben des Finanzamts, mit dem die festgesetzte Steuer bekannt gegeben wird. Enthält es einen Fehler, kann innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden.
Steueridentifikationsnummer
Eine elfstellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person einmalig vom Finanzamt erhält. Sie gilt lebenslang und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerklasse
Die Klasse, nach der der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält. Sie richtet sich nach dem Familienstand und weiteren persönlichen Verhältnissen.

U

Umzugskosten
Kosten für einen Umzug. Sind sie beruflich veranlasst, können sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.

V

Verlustvortrag
Die Möglichkeit, Verluste eines Jahres in späteren Jahren mit positiven Einkünften zu verrechnen. Ob das möglich ist, hängt von der Art der Einkünfte ab.
Versicherungsbeiträge
Beiträge zu Versicherungen, insbesondere zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
Versorgungsbezüge
Bezüge, die Beamtinnen und Beamte sowie bestimmte Beschäftigte im Ruhestand erhalten, etwa Pensionen.

W

Werbungskosten
Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen entstehen – zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.

Z

Zusammenveranlagung
Die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sie kann steuerlich günstiger sein als eine getrennte Veranlagung.

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