Steuerwissen
Steuerlexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um die Einkommensteuer – in einfacher Sprache erklärt und alphabetisch sortiert.
KI-generiertDieses Lexikon erklärt allgemeine Steuerbegriffe verständlich. Es ersetzt keine persönliche Beratung: Ob und wie ein Begriff auf Ihre Situation zutrifft, klären wir im Einzelfall – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
A
- Abgabefrist
- Die gesetzliche Frist, bis zu der die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Sie kann je nach Jahr und danach, ob Sie selbst erstellen oder von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden, unterschiedlich ausfallen.
- Abgeltungsteuer
- Eine besondere Form der Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Steuer wird dabei in der Regel direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Ein pauschaler Betrag, den das Finanzamt bei Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, ohne dass einzelne Belege nötig sind. Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher, können sie darüber hinaus geltend gemacht werden.
- Arbeitsmittel
- Gegenstände, die für die berufliche Tätigkeit benötigt werden – zum Beispiel Werkzeug, Fachliteratur, ein Computer oder Berufskleidung.
- Arbeitszimmer (häusliches)
- Ein Raum, der überwiegend beruflich genutzt wird. Ob und in welcher Höhe die Kosten abgesetzt werden können, hängt davon ab, wie der Raum genutzt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Außergewöhnliche Belastungen
- Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen – etwa Krankheits- oder Pflegekosten. Sie können die Steuerlast mindern, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
B
- Beihilfe
- Ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Gesundheitskosten von Beamtinnen und Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
- Beitragsklasse
- Bei einem Lohnsteuerhilfeverein die Stufe der Beitragsordnung, nach der sich der Mitgliedsbeitrag richtet. Maßgeblich sind in der Regel die jährlichen Bruttoeinnahmen.
- Beratungsbefugnis
- Der gesetzlich festgelegte Rahmen, in dem ein Lohnsteuerhilfeverein seine Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten darf. Geregelt ist er in § 4 Nr. 11 StBerG.
- Bescheidprüfung
- Das Nachrechnen und Kontrollieren des Steuerbescheids. Wird ein Fehler festgestellt, kann der Verein Einspruch beim Finanzamt einlegen.
- Beteiligungsgrenze
- Die gesetzliche Grenze, bis zu der neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Pensionen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen hinzukommen dürfen. Nach § 4 Nr. 11 StBerG liegt sie bei 18.000 € (bei Singles) bzw. 36.000 € (bei Verheirateten/Zusammenveranlagung) im Kalenderjahr.
- Bruttoarbeitslohn
- Das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Er wird vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
D
- Doppelte Haushaltsführung
- Die Situation, in der jemand aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt und den eigenen Haushalt an einem anderen Ort behält.
E
- Einspruch
- Der formelle Widerspruch gegen einen Steuerbescheid, wenn dieser aus Sicht der Steuerpflichtigen fehlerhaft ist. Er muss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegt werden.
- Einkommensteuererklärung
- Die jährliche Erklärung, in der Einnahmen, Ausgaben und persönliche Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Auf ihrer Grundlage wird die Einkommensteuer festgesetzt.
- ELSTER
- Die elektronische Steuererklärungs-Plattform der Finanzverwaltung. Über ELSTER werden Steuererklärungen digital an das Finanzamt übermittelt.
- Entfernungspauschale
- Eine Pauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt.
F
- Fahrtkosten
- Kosten für beruflich veranlasste Fahrten – etwa zum Arbeitsplatz, zu Fortbildungen oder im Rahmen von Dienstreisen.
- Freibetrag
- Ein Betrag, der bei der Steuer nicht berücksichtigt wird. Als Lohnsteuerfreibetrag kann er elektronisch hinterlegt werden, damit der Arbeitgeber von Anfang an weniger Lohnsteuer einbehält.
- Fristverlängerung
- Die Möglichkeit, die Abgabefrist für die Steuererklärung zu verschieben. Eine Verlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden.
G
- Grundfreibetrag
- Der Betrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen steuerfrei bleibt. Er wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
H
- Handwerkerleistungen
- Arbeiten im eigenen Haushalt, zum Beispiel Renovierungen oder Reparaturen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie steuerlich berücksichtigt werden.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Tätigkeiten rund um den Haushalt, etwa Reinigung, Gartenpflege oder Betreuung, die von Beschäftigten oder Dienstleistern erbracht werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
- Homeoffice
- Die Arbeit von zu Hause. Je nach Ausgestaltung können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine Homeoffice-Pauschale angesetzt werden.
K
- Kapitaleinkünfte
- Erträge aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
- Kinderbetreuungskosten
- Aufwendungen für die Betreuung von Kindern, etwa für Kita, Tagesmutter oder Hort. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
- Kinderfreibetrag
- Ein steuerlicher Freibetrag, der die besondere Leistungsfähigkeit von Eltern berücksichtigt. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist.
- Kindergeld
- Eine staatliche Leistung für Eltern, die monatlich ausgezahlt wird. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, wird im Steuerbescheid verglichen.
- Kirchensteuer
- Eine Steuer, die Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen. Sie wird auf die Einkommensteuer aufgeschlagen.
- Kurzarbeitergeld
- Eine Lohnersatzleistung, die Beschäftigte bei vorübergehendem Arbeitsausfall erhalten. Sie ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
L
- Lohnersatzleistungen
- Staatliche Leistungen, die einen Teil des wegfallenden Arbeitslohns ersetzen – zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld.
- Lohnsteuerbescheinigung
- Die jährliche Bescheinigung des Arbeitgebers über den gezahlten Arbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer. Sie ist eine der wichtigsten Unterlagen für die Steuererklärung.
- Lohnsteuerhilfeverein
- Ein Verein, der seine Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG bei der Einkommensteuer unterstützt.
N
- Nebeneinkünfte
- Einnahmen neben dem Hauptberuf oder der Rente – etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
- NV-Bescheinigung
- Eine Bescheinigung des Finanzamts, mit der bestimmte Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt werden können.
P
- Pflegekosten
- Kosten für die Pflege eines Angehörigen oder für die eigene Pflege. Sie können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
- Private Krankenversicherung
- Eine Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
- Progressionsvorbehalt
- Eine Regelung, nach der steuerfreie Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld den Steuersatz erhöhen, obwohl sie selbst nicht besteuert werden.
R
- Rentenbesteuerung
- Die Besteuerung von Renten. Je nach Rentenart und Jahr des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich hoher Anteil der Rente steuerpflichtig.
- Riester-Rente
- Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Beiträge und Zulagen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
S
- Solidaritätszuschlag
- Ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, der zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben werden kann.
- Sonderausgaben
- Aufwendungen, die steuerlich abgesetzt werden können, ohne zu einer bestimmten Einkunftsart zu gehören – zum Beispiel Vorsorge- und Versicherungsbeiträge.
- Spenden
- Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden; in der Regel ist dafür eine Zuwendungsbestätigung nötig.
- Steuerbescheid
- Das Schreiben des Finanzamts, mit dem die festgesetzte Steuer bekannt gegeben wird. Enthält es einen Fehler, kann innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden.
- Steueridentifikationsnummer
- Eine elfstellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person einmalig vom Finanzamt erhält. Sie gilt lebenslang und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
- Steuerklasse
- Die Klasse, nach der der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält. Sie richtet sich nach dem Familienstand und weiteren persönlichen Verhältnissen.
U
- Umzugskosten
- Kosten für einen Umzug. Sind sie beruflich veranlasst, können sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
V
- Verlustvortrag
- Die Möglichkeit, Verluste eines Jahres in späteren Jahren mit positiven Einkünften zu verrechnen. Ob das möglich ist, hängt von der Art der Einkünfte ab.
- Versicherungsbeiträge
- Beiträge zu Versicherungen, insbesondere zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
- Versorgungsbezüge
- Bezüge, die Beamtinnen und Beamte sowie bestimmte Beschäftigte im Ruhestand erhalten, etwa Pensionen.
W
- Werbungskosten
- Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen entstehen – zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.
Z
- Zusammenveranlagung
- Die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sie kann steuerlich günstiger sein als eine getrennte Veranlagung.
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