Wer als Arbeitnehmer seine Steuererklärung macht, verschenkt oft bares Geld. Der Grund: Viele beruflich veranlasste Ausgaben werden schlicht vergessen. Dabei lohnt sich der genaue Blick, sobald Ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, den das Finanzamt ohnehin automatisch berücksichtigt.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die Sie haben, um Ihren Arbeitslohn zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Entscheidend ist der berufliche Zusammenhang. Hier die Posten, die in der Praxis am häufigsten übersehen werden.
Die Klassiker, die oft fehlen
- Arbeitsmittel: Laptop, Fachliteratur, Schreibtisch, Bürostuhl oder Software, wenn Sie diese beruflich nutzen. Teurere Geräte werden gegebenenfalls über mehrere Jahre abgeschrieben.
- Telefon- und Internetkosten: Der beruflich genutzte Anteil kann angesetzt werden, ohne Einzelnachweis auch pauschal.
- Kontoführungsgebühren: Das Finanzamt akzeptiert hier in der Regel einen kleinen Pauschalbetrag ohne Nachweis.
- Fortbildungen: Kurse, Seminare, Prüfungsgebühren sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten dazu.
- Bewerbungskosten: Mappen, Porto, Fotos und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, auch wenn die Bewerbung erfolglos war.
- Arbeitskleidung: Typische Berufskleidung wie Schutzkleidung oder Uniformen sowie deren Reinigung.
- Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträge: Diese sind vollständig als Werbungskosten absetzbar.
- Umzugskosten: Bei einem beruflich veranlassten Umzug, etwa wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder einer deutlich kürzeren Fahrzeit.
- Homeoffice: Für Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten, gibt es eine Tagespauschale, alternativ unter bestimmten Voraussetzungen den Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer.
- Fahrten zur Arbeit: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Fahrrad, Bahn oder Fahrgemeinschaft.
Unser Tipp
Sammeln Sie Belege übers Jahr hinweg an einem Ort, zum Beispiel in einem Ordner oder digital. So geht bei der Steuererklärung nichts verloren. Ob und in welcher Höhe sich einzelne Kosten bei Ihnen auswirken, hängt vom Einzelfall ab.
Sie sind unsicher, was Sie geltend machen können? Unsere Beratungsstellen helfen Mitgliedern im Rahmen der gesetzlichen Befugnis gern weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Nähe.
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