Übersicht der CUCO-Beratungsstellen
Digital & Regional: Ihr Vorteil auf den Punkt
Die Kombination aus regionaler Präsenz und digitalen Services bietet Ihnen maximale Freiheit bei voller Kostenkontrolle. Besonders die digitale Beratung punktet durch:
- Sofortzugriff: Keine Anfahrtswege, keine Wartezeiten. Sie erhalten kompetente Hilfe genau dann, wenn Sie sie brauchen – direkt auf Ihrem Bildschirm.
- Ortsunabhängigkeit: Ob im Büro, von zu Hause oder unterwegs – Ihr Berater ist nur einen Klick entfernt.
- Effiziente Abwicklung: Dokumente teilen und Fragen klären geschieht in Echtzeit, was die Fallbearbeitung massiv beschleunigt.
Der Online-Tarif: Beratung nutzen & Geld sparen
Durch die Wahl unseres Online-Tarifs profitieren Sie direkt von unseren schlankeren Verwaltungsprozessen:
- Kostenersparnis: Da digitale Abläufe weniger Ressourcen binden, geben wir diesen Preisvorteil in Form von reduzierten Beiträgen direkt an Sie weiter.
- Volle Leistung zum kleinen Preis: Sie verzichten nicht auf Qualität, sondern lediglich auf die Kosten der physischen Infrastruktur.
Ihr Benefit: Maximale fachliche Unterstützung bei minimalem finanziellen Aufwand.
PLZ-Bereich 3
Beratungsstellen im Postleitzahlenbereich 3
Burgwedel
30938 Burgwedel
Josef Klause, Beratungsstellenleitung
PLZ-Bereich 6
Beratungsstellen im Postleitzahlenbereich 6
Frankfurt-Niederrad
60528 Frankfurt
Ella Feluks, Beratungsstellenleitung
Darmstadt-Eberstadt
64297 Darmstadt
Adrian Weiß, Beratungsstellenleitung
Alsbach-Hähnlein
64665 Alsbach-Hähnlein
Sawamer Alsayed, Beratungsstellenleitung
Neckargemünd
69151 Neckargemünd
Melike Kalender, Beratungsstellenleitung
PLZ-Bereich 7
Beratungsstellen im Postleitzahlenbereich 7
Ellwangen
73479 Ellwangen
Silke Fischer, Beratungsstellenleitung
Pforzheim
75181 Pforzheim
Loreta Stroh, Beratungsstellenleitung
PLZ-Bereich 8
Beratungsstellen im Postleitzahlenbereich 8
Höhenkirchen
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Sandra Höfer, Beratungsstellenleitung
Ismaning
85737 Ismaning
Uli Geiger, Beratungsstellenleitung
Augsburg
86169 Augsburg
Andrea Fischer, Beratungsstellenleitung
Hinweis zur Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Diese Leistungen dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur im Rahmen einer Mitgliedschaft und ausschließlich für Personen mit nichtselbstständigen Einkünften (Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre) erbringen. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft ist eine Beratung gesetzlich ausgeschlossen.